Tipps für die Wahl einer Kinderwunschklinik im Ausland

  Aktualisiert am  20 March 2026

Die Auswahl einer Klinik für die künstliche Befruchtung hängt von vielen sehr individuellen Faktoren ab. Neben den medizinischen stehen auch finanzielle Risiken im Raum.

Eine Kinderwunschklinik im Ausland finden

Folgende Tipps können helfen, eine Klinik für die Behandlung auszuwählen:

  • Die ausländische Klinik sollte staatlich anerkannt sein. Eine Liste staatlich anerkannter Kliniken in anderen EU-Ländern können Sie bei der jeweiligen nationalen Kontaktstelle finden. Allerdings sind die Informationen über zuständige Ärztinnen, Ärzte und Kliniken meistens in der Landessprache verfasst.
  • Bevorzugen Sie Kliniken, die Erfahrung mit internationalen Patientinnen und Patienten haben. Die Webseite, Kontaktdaten, AGB und Erfahrungsberichte sollten auf Deutsch oder zumindest auf Englisch aufrufbar sein. Fragen Sie die Klinik, ob die Vorbesprechung und die Behandlung auf Deutsch bzw. auf Englisch stattfinden. Viele Kliniken werben mit Webseiten in deutscher oder englischer Sprache, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind allerdings nur in der Landessprache verfügbar.
  • Bitten Sie um Unterlagen in einer Sprache, die Sie ausreichend gut verstehen. Alle Unterlagen zu Ihrer Behandlung und zu den Kosten sollten Sie z.B. auf Deutsch oder Englisch erhalten, wenn Sie die Landessprache nicht sprechen.
  • Prüfen Sie auf den Internetseiten der Kliniken, ob die Preise aller Behandlungen verfügbar sind. Ansonsten fragen Sie die Klinik nach einer Preisliste.
  • Die Klinik sollte auch über die erforderlichen Medikamente informieren, die Sie zusätzlich zur Behandlung zahlen müssen.
  • Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kinderwunschklinik aufmerksam. Prüfen Sie, ob Sie einen Betrag im Voraus zahlen sollen und inwiefern Sie ein Rücktrittsrecht haben. (Über Strg + F öffnen Sie die Suchfunktion. Setzen Sie Stichwörter wie „Kosten“, „€“, eine Behandlungsmethode wie “In-Vitro-Fertilisation”, deren Abkürzung „IVF“ oder ähnliches ein.)
  • Manche Kinderwunschkliniken werben mit einer „Schwangerschaftsgarantie“ gegen volle Rückerstattung. Informieren Sie sich in dem Fall im Voraus, wann eine solche Garantie greift (für welche Behandlung, ab wie vielen Versuchen, ab wann man von einer Schwangerschaft reden kann, damit die Behandlung als erfolgreich angesehen wird…) und welche Kosten genau erstattet werden, wenn keine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
  • Einige Kinderwunschkliniken bieten Behandlungspakete an, wie zum Beispiel eine Hormonbehandlung und eine IVF, Flughafentransfer bis zur Klinik mit dem Taxi. Es sollte im Voraus mit der Klinik geklärt werden, ob ein Teil der Zahlung erstattet werden kann, falls eine Leistung ausfällt (z.B. das Taxi).
  • Manche Kliniken bieten nach einer ersten erfolglosen Behandlung einen Preisnachlass für einen weiteren Zyklus (also einen erneuten Versuch, eine Schwangerschaft herbeizuführen) an. Je länger die Behandlung dauert, desto größer ist die Belastung und desto teurer ist die Behandlung für die Wunsch-Eltern. Fragen Sie sich, ob das Rabatt-Angebot Ihrem Kinder-Wunsch oder dem Geschäft der Kinderwunschklinik dient.
  • Prüfen Sie, ob die Klinik den Partner bzw. die Begleitperson ausreichend in den Prozess einbindet, zum Beispiel bei Informationsgesprächen, der Untersuchung, der Behandlung, der Unterbringung etc.
  • Informieren Sie sich über den Schutz bzw. die mögliche Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Drittanbieter, z.B. zu Marketingzwecken: Lesen Sie die Datenschutzerklärung genau und stimmen Sie nicht unbedacht zu.

Hormonbehandlung und künstliche Befruchtung im Ausland: Wer zahlt den Kinder-Wunsch?

Das Grundprinzip lautet: die gesetzliche Krankenkasse und die privaten Kassen können die Behandlungskosten der Hormonbehandlung und der künstlichen Befruchtung im EU-Ausland unter Umständen übernehmen, wenn die geplante Behandlung auch in Deutschland übernommen worden wäre. Die deutschen Versicherungen unterliegen deutschem Recht (u.a. Embryonenschutzgesetz, „Richtlinien zur künstlichen Befruchtung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses). Die Krankenkasse kann die Kostenübernahme ablehnen, wenn die ausländische Kinderwunschklinik die Bestätigung, dass die in Deutschland maßgeblichen Rechtsvorschriften beachtet werden, verweigert.

Was im Einzelnen von der Krankenversicherung bezahlt wird, ist von der Art der Behandlung und vom Versicherungsvertrag abhängig. Vor der Behandlung im EU-Ausland sollten Wunsch-Eltern die eigene Krankenkasse über ihre Pläne informieren und nachfragen, welche Kosten die Versicherung übernimmt.

Bildunterschrift (nicht zu verwechseln mit Alt-Text)

Welche Kosten übernimmt die eigene Krankenversicherung bei einer Auslandsbehandlung?

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.